Im Zusammenhang mit einer Ehescheidung kommt es insbesondere für die Ehepartner häufig zu tiefgreifenden Konflikten, die sich noch verschärfen, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. In dieser Zeit gilt es gemeinsam wichtige vermögensrechtliche Fragen zu regeln, die sich nachhaltig auf die finanzielle Situation in Zukunft auswirken können. Versäumt beispielsweise ein unterhaltsberechtigter Ehepartner die Geltendmachung seines gesetzlichen Unterhaltsanspruches, kann er den Unterhalt für die Vergangenheit vom Unterhaltsverpflichteten nicht mehr verlangen.
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