Wir bieten Ihnen unsere erfahrene und kompetente Unterstützung bei der Erarbeitung von gemeinsamen Konfliktlösungsmodellen an.

Im Zusammenhang mit einer Ehescheidung kommt es insbesondere für die Ehepartner häufig zu tiefgreifenden Konflikten, die sich noch verschärfen, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. In dieser Zeit gilt es gemeinsam wichtige vermögensrechtliche Fragen zu regeln, die sich nachhaltig auf die finanzielle Situation in Zukunft auswirken können. Versäumt beispielsweise ein unterhalts­berechtigter Ehepartner die Geltend­machung seines gesetzlichen Unterhalts­anspruches, kann er den Unterhalt für die Vergangenheit vom Unterhalts­verpflichteten nicht mehr verlangen.

Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin
unter der Rufnummer 0931 50678.