Strafverteidigung - Als Strafverteidiger und Beistand des Betroffenen Kümmern wir uns um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und machen für den Beschuldigten alle entlastenden Faktoren gegenüber der staatlichen Gewalt geltend.

Die Folgen eines Strafverfahrens können für den Einzelnen erheblich sein. Das Strafsystem sieht im Strafverfahren vor allem die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe vor. Dem Beschuldigten kann aber auch die Entziehung der Fahrerlaubnis als Maßregel der Besserung und Sicherung drohen.

Die Verteidigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist aufgrund der drohenden Sanktionen für den Beschuldigten unerlässlich.

Ordnungswidrigkeiten (OWi) sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe bedroht sind, die aber als Ordnungsunrecht mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört daher zum Strafrecht im weiteren Sinn. Ähnlichkeiten bestehen hinsichtlich der Methoden und des Verfahrens. Die Sanktionen sind zumeist Bußgelder, welche in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen liegen und im Gesetz überwiegend pauschal festgesetzt sind.

Im Verkehrsrecht sind die meisten Verstöße mit einer Geldbuße als Ordnungswidrigkeit bedroht, soweit sie nicht ein grobes Fehlverhalten im Straßenverkehr darstellen und nach dem Strafgesetzbuch zu ahnden sind.