Diesen sowie den an der Bauplanung beteiligten Architekten liegt in aller Regel die VOB/B zugrunde. Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei:
- der interessengerechten Gestaltung von Bauverträgen
nach BGB oder VOB
- der Geltendmachung Ihrer Rechte bei Bauvertragsstörungen
- der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Werklohn-/
Honoraransprüche
- der Durchsetzung/Abwehr von Mängelbeseitigungs- und
Schadensersatzansprüchen
- Haftungsfragen zur Architektenhaftung bei Planungs- oder
Überwachungsfehlern, Bauträgerhaftung
- Bau- bzw. Architektenverträge