Das private Bau- und Architektenrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien von Bauverträgen.

Diesen sowie den an der Bauplanung beteiligten Architekten liegt in aller Regel die VOB/B zugrunde. Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei:

  • der interessengerechten Gestaltung von Bauverträgen nach BGB oder VOB
  • der Geltendmachung Ihrer Rechte bei Bauvertragsstörungen
  • der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Werklohn-/ Honoraransprüche
  • der Durchsetzung/Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Haftungsfragen zur Architektenhaftung bei Planungs- oder Überwachungsfehlern, Bauträgerhaftung
  • Bau- bzw. Architektenverträge