Bestehende finanzielle Forderungen Ihrerseits werden von uns geltend gemacht, soweit erforderlich auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Das Forderungsmanagement kümmert sich auch um säumige Schuldner. In diesem Zusammenhang wird es bei Bedarf das kaufmännische Mahnverfahren einleiten. Hierfür hat jedes Unternehmen eigene Regeln und Fristen, wann und wie viele Mahnungen versendet werden. In jedem Fall setzt die erste Mahnung den Schuldner in Verzug, falls noch keiner vorliegt (verzugsbegründende Mahnung). Sollte das kaufmännische Mahnverfahren erfolglos bleiben, so können wir das gerichtliche Mahnverfahren sowie die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten um die Forderung zu realisieren. Der Vorteil bei einem gerichtlichen Mahnverfahren besteht in der Hemmung der Verjährungsfrist.

Forderungen: Verjährungsfrist beachten!
Unternehmer müssen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel prüfen, ob 3 Jahre alte Forderungen an Kunden bestehen und sich für geeignete Maßnahmen entscheiden, um die Verjährung zu hemmen bzw. zu unterbrechen.

Titelüberwachung
Die Überwachung titulierter Forderungen kann in der Praxis eine sehr große Rolle spielen. Häufig reichen gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung nicht aus, um die Forderung zu befriedigen. Der Grund: Der Schuldner verfügt nicht über genügend Vermögenswerte. Titulierte Forderungen verjähren jedoch erst nach 30 Jahren. Während dieser Zeit ist es möglich, weitere Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu unternehmen, wenn sich dies lohnt.