Das Miet und Pachtrecht schafft einen Interessenausgleich zwischen den Rechten des Eigentümers und Rechten des Mieters bzw. Pächters..

Das Miet und Pachtrecht schafft einen Interessenausgleich zwischen den Rechten des Eigentümers, der die Verwertbarkeit seines Eigentums sicherstellen möchte und Rechten des Mieters bzw. Pächters, der gegenüber dem Vermieter ein geschütztes Recht zum Besitz inne hat. Innerhalb des Rechtsverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter bzw. Pächter und Verpächter kommt es nicht selten zu Interessenskonflikten und weitreichenden Auseinandersetzungen, die das Vertragsverhältnis nachhaltig beeinträchtigen. Schon im Vorfeld von Auseinandersetzungen bieten wir bei mietrechtlichen Fragen und Problemen unseren kompetenten Rechtsrat an und entwickeln gemeinsam mit Ihnen pragmatische und zielführende Lösungsansätze.