Wir betreuen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in strittigen Fällen, die im Arbeitsverhältnis auftreten können. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und beraten auch bei Fragen, die das kollektive Arbeitsrecht betreffen (Betriebsänderungen, Betriebsverlegungen und Stillegungen). Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist insoweit auch die Betreuung bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen.