Im Falle arbeitsrechtlicher Probleme zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten wir Ihre Interessen, soweit erforderlich vor dem Arbeitsgericht.

Wir betreuen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in strittigen Fällen, die im Arbeitsverhältnis auftreten können. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und beraten auch bei Fragen, die das kollektive Arbeitsrecht betreffen (Betriebsänderungen, Betriebsverlegungen und Stillegungen). Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist insoweit auch die Betreuung bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen.

  • Arbeitsvertrag erstellen und prüfen
  • Abmahnung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z.B. Kündigung, Befristung, Aufhebungsvertrag)
  • Kündigung und Kündigungsschutzklage
  • Abfindung
  • Sozialpläne
  • Arbeitsrecht und Insolvenz
  • Vertretung von Unternehmen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Arbeitszeugnis erstellen und prüfen
  • Gestaltung von Vergütungssystemen